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   VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771   

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https://dejure.org/2012,24336
VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 (https://dejure.org/2012,24336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 (https://dejure.org/2012,24336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 4 CE 11.2771 (https://dejure.org/2012,24336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; irreführende und unzulässige Fragestellung; Hühnermaststall im Außenbereich; Konflikt mit angrenzender Wohnbebauung; planerischer Ausschluss von gewerblichen Mastställen; landwirtschaftliche Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771
    Da das Bürgerbegehren für das übrige Plangebiet nur von der Bebauung freizuhaltende landwirtschaftliche Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Nr. 18 a BauGB, vgl. BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984) sowie Flächen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) und Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) vorsieht, ließe sich der gewerblich betriebene Hühnermaststall im Geltungsbereich des vorgeschlagenen Bebauungsplans an keinem Standort mehr verwirklichen.
  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

    Eine Irreführung kann daher schon dann vorliegen, wenn eine unausweichliche rechtliche Konsequenz der angestrebten Regelung - wie etwa die endgültige Verhinderung statt der bloßen Änderung eines umstrittenen Vorhabens - in dem Bürgerbegehren an keiner Stelle auch nur ansatzweise zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl 2013, 129/135).

    Es liegt insoweit eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten Fragestellung ergibt (vgl. in diesem Sinne BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

  • VG München, 04.12.2019 - M 7 K 19.4657

    Bürgerbegehren gegen Rathausneubau

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012, a.a.O Rn. 31).

    Es liegt insoweit eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten Fragestellung ergibt (vgl. in diesem Sinne BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob einer objektiv wahrheitswidrigen Aussage auch eine entsprechende Täuschungsabsicht zugrunde lag (Zöllner, BayVBl 2013, 129/135 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris).

  • VG München, 13.07.2022 - M 7 E 22.3076

    Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens bei

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

    Eine Irreführung kann daher schon dann vorliegen, wenn eine unausweichliche rechtliche Konsequenz der angestrebten Regelung - wie etwa die endgültige Verhinderung statt der bloßen Änderung eines umstrittenen Vorhabens - in dem Bürgerbegehren an keiner Stelle auch nur ansatzweise zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl 2013, 129/135).

  • VG München, 07.03.2018 - M 7 K 17.3914

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig

    Werden in der Fragestellung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird, so ist die Fragestellung unzulässig (BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

    Es kann nicht vom Gemeindebürger verlangt werden, dass er bereits die Formulierung der Fragestellung derart kritisch hinterfragt und nur aufgrund eigener Recherche zum Ergebnis kommt bzw. kommen kann, dass sich "alles Unter[nehmbare]" auf wenige unverbindliche Schreiben reduziert (vgl. in diesem Sinne bzw. in einer ähnlichen Konstellation auch BayVGH, B.v. 20.12.2012 - 4 CE 11.2771 - a.a.O. Rn. 27, wonach Fragestellung oder Begründung unzulässig sind, wenn die Gemeindebürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des [dem dortigen Bürgerbegehren zugrundeliegenden] Regelungsvorschlags nicht erfassen können).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31; B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31; B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184).
  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    An dieser ungeschriebenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, die der Senat in einer Reihe neuerer Entscheidungen hervorgehoben hat (BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31; B. v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31; B. v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; anders noch B. v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184) und die auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte anerkannt ist (vgl. OVG NRW, U. v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - NVwZ-RR 2002, 766; OVG SH, U. v. 19.12.2005 - 2 LB 19/05 - juris Rn. 41; VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19; HessVGH, B. v. 20.8.2015 - 8 B 2125/14 - juris Rn. 6), fehlt es im vorliegenden Fall.
  • VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung

    2.3 Die Begründung des Bürgerbegehrens ist zudem in rechtlicher Hinsicht unzutreffend (vgl. dazu BayVGH, B. v. 20.11.2012 - 4 CE 11.2771 - juris unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris).
  • VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346

    Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris, unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob einer objektiv wahrheitswidrigen Aussage auch eine entsprechende Täuschungsabsicht zugrunde lag (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris).

  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

    Da das Abstimmungsergebnis verfälscht würde, wenn die Bürger Inhalt und Tragweite der zu treffenden Entscheidung nicht erkennen könnten (vgl. VerfGH 53, 42/67 m. w. N.), dürfen in der zur Abstimmung gestellten Frage auch keine unzutreffenden oder irreführenden Aussagen enthalten sein (vgl. VerfGH 53, 81/105 f.; BayVGH vom 20.1.2012 Az. 4 CE 11.2771 m. w. N.).
  • VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.886

    Unzulässiges Bürgerbegehren

  • VG Würzburg, 22.11.2018 - W 2 E 18.1430

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ratsbegehren

  • VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 4 ZB 14.707

    Bürgerbegehren; unrichtige Tatsachenangabe in der Begründung;

  • VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203

    Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren

  • VG Wiesbaden, 08.12.2015 - 7 K 564/15

    Bürgerbegehren Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes

  • VG Wiesbaden, 02.12.2014 - 7 L 1703/14
  • VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636

    Konkurrierendes Ratsbegehren

  • VG Regensburg, 27.04.2022 - RO 3 K 20.982

    Anforderungen an die Begründung eines Bürgerbegehrens

  • VG München, 09.05.2016 - M 7 E 16.1589

    Unzulässiges Bürgerbegehren

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